Am 24. Juni 1630 landete der Schwedenkönig Gustav Adolf bei Peenemünde, (zur
Erinnerung Gustav-Adolf-Stein) schlug dort sein Heerlager auf und befreite die
Inseln Usedom und Wollin, sowie Wolgast, Greifswald und Stralsund in 10 Tagen
von den kaiserlichen Truppen (ganz Pommern bis zum Sommer 1631). Nach dem Tod
des letzten Pommernherzogs Bogislaw XIV. im Jahre 1637 kam ganz Pommern unter
die Verwaltung des schwedischen Militärs. Mit dem Frieden von Münster und
Osnabrück (1648) waren die langen Greuel des Dreißigjährigen Krieges zu Ende
und es erfolgte die Aufteilung Pommerns zwischen Schweden (Vorpommern) und
Brandenburg (Hinterpommern).
Im Frieden von 1720 wurde die Peene Grenze zwischen der an Preußen fallenden
Stadt Anklam (mit Usedom-Wollin und Stettin) und dem weiterhin zu Schweden
gehörenden Vorpommern. Der Peendamm bei Anklam gehörte somit wie Wolgast,
Stralsund, Rügen weiterhin zu Schweden.
So standen dann auf der einen Seite der Zugbrücke eine preußische bzw.
während der napoleonischen Zeit eine französische Wache, während auf der
anderen Seite schwedische Soldaten Schildwache standen.
Unter den Schweden gab es eine Beruhigung der inneren Zustände, so wurde u. a. ab 1680 eine genaue Landvermessung durchgeführt, durch die erst eine genaue Steuerberechnung ermöglicht wurde. Heute bilden diese 1910 wieder aufgefundenen Karten (Schwedenmatrikel) eine einzigartige historische Quelle. Im Verlauf des Nordischen Krieges wurde 1715 Vorpommern nördlich der Peene von Dänemark besetzt und mit den Friedensschlüssen von 1720 erhielt Schweden Vorpommern nördlich der Peene wieder zurück. Nach dem Nordischen Krieg war die Vormachtstellung Schwedens im Ostseeraum gebrochen und die südöstlich gelegenen Gebiete mit Stettin, Usedom, Wollin, Demmin und Anklam mussten an Preußen abgetreten werden. Diese mussten für die Gebiete noch zwei Millionen Reichstaler aus der äußerst knappen preußischen Staatskasse zahlen. Der Anklamer Peendamm gehörte wie Wolgast, Stralsund, Rügen usw. weiter zu Schweden. Dass auch nach 1815 viele Wolgaster Schiffer weiter unter der vertrauten schwedischen Flagge segelten, hatte mehrere Gründe. Um bei Fahrten ins Mittelmeer gegen Kaperung relativ sicher zu sein, zahlten einige Länder, darunter Schweden einen jährlichen Tribut, den so genannten Türkenzoll. Diesen Vorteil konnte Preußen nicht bieten! Da der schwedische Staat geringere Steuern und Abgaben von den Schiffern forderte, war dies ein weiterer Grund, um weiter unter schwedischer Flagge zu fahren.
Nach dem Tod von Gustav Adolf wurde dieser im Wolgaster Schloss aufgebahrt und nach Schweden überführt. (Abbildung auf dem Marktbrunnen in Wolgast)
Das Kalksteinrelief des Gutsherrn von Mellenthin Rüdiger von Neuenkirchen.
(siehe Bernsteinhexe/Spuren)
Anlässlich der Hochzeit des Landgrafen von Hessen-Homburg mit der Schwedin
Margarethe de Brahe wurde die große Glocke der Mellenthiner Kirche gestiftet
(die Namenszüge sind auf der Glocke erhalten)
Mit Beginn der Schwedenzeit bezog Axel Oxenstjerna, Kanzler von Schweden das
Schloss. Dieser war gleichzeitig der Vormund von Christine von Schweden, die
Tochter Gustav Adolfs war im Alter von 6 Jahren zur Königin gekrönt
worden.
Nach dem Tod des Kanzlers 1654 wurde ein weiterer Oxenstjerna Herr auf Schloss
Mellenthin und nach dessen Ableben schloss Margarethe de Brahe eine dritte Ehe
mit dem Landgrafen Friedrich von Hessen-Homburg. Diesem Jüngling setzte
Heinrich von Kleist in seinem Drama „Prinz Friedrich von Homburg“ ein
bleibendes Denkmal. Der schwedische Kriegsrat Blechert Peter Meyenn war ein
sehr rücksichtsloser Grundherr von Mellenthin. Von ihm wird folgende Geschichte
erzählt:
In seiner Brutalität erschlug er einen Bauern, der nicht freiwillig von
seinem Hof weichen wollte. Zur Strafe musste er ein eisernes Halsband tragen,
zu dessen Schloss nur der Scharfrichter in Stettin einen Schlüssel
hatte.
Auf einem Kronleuchter in der Mönchower Kirche befindet sich ein Reiterstandbild vom Schwedenkönig Gustav Adolf.
Durch die nahe Grenze von 1720 wurde Anklam als preußische Garnisonsstadt
auserkoren. Durch die Flucht zum Peendamm entgingen einige Anklamer dem
preußischen Militärdienst! P. S. In der sehenswerten ehemaligen Garnisonskirche
befinden sich heute Wohnungen. Als Peendamm bezeichnet man nicht nur den
künstlich aufgeschütteten Straßendamm, sondern auch die kleine Anklamer
Vorstadt, deren Bewohner durch die Abtrennung von Anklam ein Völkchen für sich
waren. So nahm die Bevölkerung des Peendamms im 18. Jh. eine Zwitterstellung
ein, denn sie gehörte politisch zu Schweden, bezahlte aber in Anklam die
Bürgersteuer und war auch den hiesigen Kirch- gemeinden unterstellt. Sogar der
Nachtwächter des Peendamms wurde von der Stadt besoldet. Recht wurde durch
preußische Beamte nach schwedischen Gesetzen gesprochen. Die Sitzungen dieses
„Peendammschen Niedergerichtes“ fanden seit alter Zeit, vielleicht seit dem
Stockholmer Frieden von 1720 in der Mühle statt. Willi Wessel, der Besitzer der
Mühle war im Besitz vieler alter Urkunden (die älteste von 1751). (diese wurden
dem Autor Prof. Dr. Rudolf Bäumer gezeigt)
Aus den Urkunden ist z. B. ersichtlich, dass die Mühle um 1750 vorübergehend
zur Stadt Anklam gehörte, obwohl der Peendamm schwedisch war.
Die Mühle war das ansehnlichste Gebäude und das Wahrzeichen des Peendamms und
so ist es nicht verwunderlich, dass die Sitzungen des „Peen- dammschen
Niedergerichtes“ seit alter Zeit in der Mühle stattfanden (wohl seit dem
Stockholmer Frieden von 1720).
Dazu musste der Eigentümer das zweifenstrige Zimmer rechts vom Eingang bereit
halten. In den alten Urkunden heisst es, dass der Besitzer den Raum „stets
reinlich halten und darin nichts unanständiges kommen lassen“ dürfe.
Tisch, Bank und Stühle gehörten zum Zubehör der Gerichtsstube, für die Heizung
wurden jährlich zwei Faden Holz aus dem Stadtforst geliefert.
1731 wurde durch die auf dem Anklamer Damm wohnenden schwedischen Untertanen
Beschwerde gegen das Verbot erhoben, sich aus Anklam Bier zu holen.
Während der Zeit als sich die Mühle in städtischem Besitz befand, war in der
Mühle wahrscheinlich auch ein Gefängnis. Dort hatten Widerstand leistende
Übeltäter Zeit um ihre Gemüter zu beruhigen.
Die heute als Schwedenmühle benannte Holländer- windmühle wurde zu Beginn des
18. Jh. erbaut und strahlt einen besonderen Charme aus. Ihre Bedeutung nahm
jedoch ab 1815 mit dem Wiener Kongress, als auch das nördlich der Peene
gelegene Vorpommern zu Preußen kam, ab. Nachdem im Jahre 1874 der Peendamm
Anklam einverleibt wurde, wohnte auch nicht mehr der Ortsvorstand in der Mühle
und sie wurde ein Privatgebäude
Der Bauer Friedrich Appel aus Balm war bis 1763 „Freimann“ gewesen und danach in Mellenthin gutsuntertänig geworden. So musste er nun täglich als Gegenleistung für den übergebenen Hof Frondienste leisten. Er selbst besaß keinen Boden und die ihm übergebene Hofwehr (wie Vieh, Getreide, Haus- und Ackergerät) gehörte ihm natürlich auch nicht, so dass besonders bei Missernten und Ärger, die Flucht über die zugefrorene Peene als Rettung angesehen wurde.
Als nun der Bauer am Abend des 24. Oktober 1763 vom Schreiber (Inspektor) Kersten beim Holzabladen auf dem mellenthinschen Hofe gefragt wurde, weshalb er entgegen seiner Verpflichtung den Dienstjungen nicht geschickt habe, entgegnete er trotzig, er habe anderen Leute, die ihm helfen und könne das Seinige nicht allein bewirtschaften. Darauf antwortete der Schreiber, da er den Hof angenommen habe und nun untertäniger Bauer sei, so habe er auch seinen Dienst zu leisten.
Nun kam Bauer Appel in Erregung und rief , der Teufel soll ihn zum Untertanen machen, er sei ein freier Mann und lasse sich nicht plagen. Nun antwortete Kersten, wenn er das lose Maul nicht halte, werde er seinen braven Puckel voll Schläge kriegen.
„Wer will mi den woll gäben?“ antwortete Appel mit bebender Stimme und richtete sich mit dem letzten Holzstück kerzengerade auf. „Nun, wenn sonst niemand, so wäre ich wohl tüchtig dazu“ sagte ruhig der Schreiber.
„Wat? Hei will mi schloan?“ schrie Appel in jähem Zorn und hieb mit dem Holzstück etliche Male auf den Kopf des Gegners ein.
Das anschließende Urteil des Herrschaftsgerichts lautete 50 Hiebe für Appel, wovon die ersten 25 am gleichen Tag vollstreckt wurden.
Am nächsten Tag wurde ein Protokoll geschrieben und auf Bitte des Schreibers wurde die andere Hälfte der Strafe erlassen.
Zuvor musste Appel aber noch die Strafe als wohl- verdient anerkennen und sich unter Eid verpflichten, keinerlei Rache zu üben.
Bei der folgenden Entlassung musste er die Kosten für Haft und Gerichtsverfahren übernehmen.
Die Demütigung und die Erinnerung an die Schläge ließen ihn innerlich verbittern und so nutzte er eines Tages die Chance zur Flucht über die Peene, wo nach ungehemmtem Bauernlegen Landarbeiter willkommen waren.